Notare
und
Patentanwälte

Webseiten

so zuverlässig, strukturiert und seriös
wie ihre Arbeit

Vertrauenwürdige Webseiten
für Notare und Patentanwälte

Weil wir eine gemeinsame Sprache sprechen.

Notare

Notare sind Personen öffentlichen Vertrauens. Sie sind für ihre Mandanten immer dann zur Stelle, wenn es wirklich wichtig wird und/oder das Gesetz es erfordert.
Heute beginnt die Beratung schon lange vor dem ersten Besuch im Notariat. Auf Ihrer Internetseite informieren sich potentielle Mandanten über das Angebot und die Beratungsleistungen. Schon hier beginnt der Aufbau eines langjährigen Vertrauensverhältnisses.

Viele Dinge entscheiden über einen positiven ersten Eindruck. Ist die Darstellung übersichtlich? Ist die Sprache für potentielle Mandanten zu verstehen? Stimmen die Bildwelten mit den Erwartungshaltungen der Mandanten überein?
Neben der richtigen Ansprache der Mandanten ist natürlich die Sichtbarkeit der eigenen Webseite für Notare besonders wichtig. Der Wettbewerb unter Notaren ist extrem beschränkt, Kosten und Leistungen weitestgehend vereinheitlicht.

Für eine erfolgreiche Positionierung am Markt ist gerade hier die Auffindbarkeit der eigenen Website ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg.

Wir helfen Ihnen gern dabei Ihren Auftritt zu verbessern und Ihre digitale Sichtbarkeit zu erhöhen.

Patentanwälte

Als Patentanwalt beraten und vertreten sie ihre Mandanten auf Gebieten des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Designs und weitere Schwerpunkte umfasst.

Und genau diese Schwerpunkte/ Begrifflichkeiten werden Suchmaschinen bevorzugt bewerten, sofern sie kontextuiert und zielgerichtet auf einer Webseite eingesetzt werden.

Gerade mit fachspezifischen Begriffen sind digitale Reichweiten leicht steuer- und skalierbar.
Wenn sie eine Webseite im Namen Ihrer Kanzlei betreiben wird ihr Fachverstand, ihre Reputation einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ob Lokal, Regional oder Global. Auf Deutsch oder multilingual.

Da wir uns bei der digitalen Sichtbarkeit auf die juristischen Berufe spezialisiert haben, kennen wir uns in den entsprechen Berufsordnungen aus. So auch in der Patentanwaltsordnung, speziell §39, 39b PAO.

Durchdenken wir gemeinsam ihre neue Kanzleiwebseite.

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