Eine Kanzleihomepage ist eine Internetseite wie jede andere auch, denken sie? Was ist schon Besonderes dran, wie schwer kann das sein?
Dabei ist eine Webseite heute so komplex wie ein Gesetzestext. Nehmen wir den Klassiker aus dem Deliktsrecht, §823 BGB, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.
Was sieht der Laie? 2 Absätze in denen die Schadensersatzplicht vollständig umrissen ist?!
Was sehen sie? Tatbestandsmerkmale wie: Verletzung von geschützten Rechtsgütern oder Persönlichkeitsrechten, sie betrachten die Rechtswidrigkeit der Tathandlung, das Verschulden des Täters, die Kausalitäten, evtl. kommt gar eine Mitschuld in Betracht, uvm.! Der Palandt kommentiert diese zwei Absätze auf über 50 Seiten.
Und so wie in ihrem Berufsalltag, macht auch hier
Wissen und Nicht-Wissen den Unterschied und ist am Ende vor allem
finanziell deutlich spürbar.
Viele Anwälte haben heute noch unzeitgemäße „Visitenkarten“ im Netz. Einmal erstellt und aufgrund mangelnder Betreuung an vielen Stellen veraltet. Dies ist nicht nur für eine erfolgreiche Mandantenakquise problematisch, sondern auch für die Bewertung und ihr Ranking durch die großen Suchmaschinen. Ohne aktuelle Seite, landen Sie in der Google-Suche nur auf abgeschlagenen Plätzen.
Sie sind digital unsichtbar.
Potentielle Mandanten suchen heute zu 78% ihren zukünftigen Anwalt zuerst bei Google.
Über die Suchmaschine finden sie einige Anwälte und kontaktieren schlussendlich denjenigen mit dem vertrauenswürdigsten & kompetentesten Internetauftritt.
Sie fragen sich, inwieweit Onlinemarketing bzw. Kanzleimarketing für Berufsträger rechtlich erlaubt ist und welche Möglichkeiten es gibt, Netzwerkkanäle zielgruppenorientiert zu bespielen?
Egal ob sie als Einzelanwalt ins Berufsleben starten oder ihre fachanwaltliche Tätigkeit stärker nach Aussen kommuniziert werden muss: Lassen sie sich von unseren Experten Wege und Perspektiven aufzeigen.
Beeqoo Law wird Ihnen dabei helfen eine moderne, seriöse Kanzleihomepage zu erstellen und Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.