Auch wir arbeiten mit personenbezogenen Daten, sei es über eine Kontaktanfrage, ein Telefonat oder die Analyse von Besucherströmen auf unserer oder Kundenwebseiten. So ist Datenschutz eigentlich nichts Neues, schon länger und in verschiedenem Umfang im BDSG geregelt. Übergeordnet regelt dies seit dem 25.05.2018 nun die EU-DSGVO, erweitert und präzisiert dazu auf der einen Seite die Datenschutzrechte, auf der anderen Seite die Pflichten der Datenverwender

Doch so neu ist diese Verordnung nicht, schließlich liegen zwischen Inkrafttreten und verpflichtender Anwendung genau 2 Jahre. Zeit genug also, seine Datenverarbeitungsprozesse neu zu organisieren und zu beherrschen.

vorheriger Post10 Gründe für Kanzleimarketing
nächster Postthe future of AI - Impact on business and society